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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Maschen e.V. findest du hier .
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Erwerb eines Rettungschwimmers Bronze oder Silber
Prüfungen Bronze:
Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen:
14 Stand: 01.01.2025
152 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
152.1 Voraussetzung für den Erwerb
Das Rettungsschwimmabzeichen Silber kann frühestens nach Vollendung des 14. Le-
bensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung).
152.2 Prüfungsleistungen
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst
den Nachweis folgender Kenntnisse:
• Atmung und Blutkreislauf
• Gefahren am und im Wasser
• Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
• Vermeidung von Umklammerungen
• Erste Hilfe
• Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
• Rettungsgeräte
• Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG
Ausführungsbestimmungen:
Für den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nach-
weis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsa-
men Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen.
Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle
Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermäch-
tigten Ausbildungsstelle erfüllt. Die Ausbildung oder Fortbildung darf nicht länger als
zwei Jahre zurückliegen. Der Nachweis muss spätestens bei Beginn der praktischen
Prüfung vorliegen.
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
• 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m
Brustschwimmen und 200 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
• 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser
entkleiden
• Ein Sprung aus 3 m Höhe
• 25 m Streckentauchen
• Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fuß-
wärts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchrings
oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
• 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
• Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Hal-
sumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
• 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte
der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fessel-
schleppgriff oder Seemannsgriff)
• Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes (z.B. Gurtretter, Wurf-
leine oder Rettungsring)
• Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
o Sprung kopfwärts ins Wasser
Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen Abschnitt III.1
Stand: 01.01.2025 15
o 20 m Anschwimmen in Bauchlage
o Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe
o Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, die-
sen anschließend fallen lassen
o Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
o 25 m Schleppen
o Sichern und Anlandbringen des Geretteten
o 3 Minuten Durchführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
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